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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Firma Penz

Version 1/04.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage unserer Angebote und Auftragsannahmen.

Des Weiteren gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten der Fachgruppe der Unternehmensberater und Datenverarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich.

§ 1. Allgemeines

Wir, die Firma Penz , übernehmen keine Haftung für die von Ihnen (Auftraggeber) im Internet publizierten Inhalte und deren Gesetzeskonformität sowie Korrektheit.

Die Haftung liegt ausschließlich bei Ihnen, bzw. beim Inserenten.

Weiters übernehmen wir keine Haftung bei technischen Gebrechen oder Einflüssen höherer Gewalt sowie unabwendbaren Ereignissen, die die Erreichbarkeit unserer Dienste beeinflussen.

Unsere Verpflichtungen richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt unseres Angebotes bzw. einer von uns ausgestellten Auftragsbestätigung (= Auftragsannahme) und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen".

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als nicht vereinbart und werden Ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung (= Auftragsannahme) zu Stande.

§ 2. Konditionen

Es gelten die im Auftrag/Auftragsbestätigung angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise sind veränderliche Preise (analog der ÖNORM B2111 in der geltenden Fassung).

Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Waren prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie Verzugszinsen von 12% p.a. zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitpunkt der Aussetzung anfallenden Beträge.

Jeglicher Zurückbehalt bei unseren Rechnungsforderungen sowie jegliche Kompensation des Auftraggebers sind ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere für behauptete, aber von uns nicht anerkannte Mängel sowie Schäden.

Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.

§ 3. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren

Im Fall von Lieferungen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen, welcher Art immer, unser Eigentum.

§ 4. Leistungserbringung, Übernahme

Mit der Inbenützungnahme (z.B. Online – Stellung) gilt die Leistung als fertig gestellt und übernommen.

§ 5. Urheberrecht, Werknutzungsrecht

Bei Programmierleistungen oder Lieferung von Software, die Penz entwickelt hat, steht das Urheberrecht ausschließlich Penz (und nicht dem Auftraggeber) zu.

Gegen (ausdrückliche zu vereinbarendes) Entgelt wird von Penz dem Auftraggeber ein Werknutzungsrecht in dem Umfang gewährt, der ausdrücklich schriftlich festgelegt ist.

§ 6. Gewährleistung, Haftungsausschluss für Dienste

Wir betreiben die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt technisch möglicher und üblicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.

Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Die Haftung für Schadenersatz, z.B. Folgeschäden und entgangenen Gewinn, ist ausgenommen für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen; weiters ist der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz einvernehmlich ausgeschlossen.

Wir haften nicht für den Inhalt übermittelter Daten und nicht für den Inhalt von Daten, die über uns zugänglich sind. Wir behalten uns vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn Rechtsvorschriften, etwa das Fernmeldegesetz, es erfordern.

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes einzuhalten sowie nicht gegen strafgesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Verboten ist insbesondere: Jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt sowie jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer.

§ 7. Rechtsvorschriften und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns für jeden Schaden schad- und klaglos zu stellen, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere bei Privatklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Ehrenbeleidigung (§ 115 StGB) oder bei Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.

Wir sind aufgrund des Fernmeldegesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes. Wir speichern als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer, Titel, Vorname, Nachname, Firma, Adresse, Ort, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führen Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge.

Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und werden ohne Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben.

Es besteht keine Verantwortung von uns, wenn es einem Dritten gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an obige Daten heranzukommen und sie zu verwenden.

Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber uns aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich gänzlich ausgeschlossen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich bei der Nutzung unserer Dienste an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten und diese Verpflichtung auch seinen Vertragspartnern aufzuerlegen und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzeswidrige Verwendung der angebotenen Dienste zu unterbinden. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, des Verbotsgesetzes und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber uns sowie gegenüber Behörden und Gerichten die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.

§ 8. Gewährleistung, Haftungsausschluss für Dienstleistungen

Wir erbringen die vereinbarten Leistungen im vereinbarten Ausmaß, insoweit dies unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Wir übernehmen keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können.

Die Haftung für Schadenersatz, z.B. für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist - ausgenommen für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit - ausgeschlossen, weiters ist der Ersatz von Sachschaden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz einvernehmlich gänzlich ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Voraussetzung unserer Gewährleistung ist unverzügliche Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungspflicht.

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach unserem Ermessen entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Preisminderung kommt nur in Frage, wenn von uns keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt.

Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen an Hardware oder Änderungen an Software vom Auftraggeber oder von Dritten vorgenommen wurden.

Wir haften nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch unsere Dienste zugänglich sind (siehe oben, Abschnitt Punkt 6 und 7).

§ 9. Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von uns verschuldet sind, zurück, leistet der Auftraggeber Schadenersatz in der Höhe unseres nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest gilt aber eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

§ 10. Klausel

Sollten eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB.

Der Auftraggeber und Penz werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchsetzbare durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

§ 11. Recht, Gerichtsstand

Anzuwenden ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand: das in Voitsberg zuständige Gericht

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